1. ALLGEMEINES

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Aufträge, Verträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von Y3design Schüpbach, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Buchung bzw. Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.

1.1 VERTRAGSBEDINGUNGEN

Nachstehende Geschäftsbedingungen regeln die Beziehungen zwischen Auftraggeber und Y3design Schüpbach. Sie sind integrierter Bestandteil jedes Auftrages. Abweichungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform.

1.2 OFFERTEN

Von Y3design Schüpbach erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von zwanzig Tagen. Die aufgrund ungefährer Angaben erstellte Kostenschätzung gilt als unverbindliche Richtofferte. In der Offerte nicht erwähnte Mehrleistungen werden zusätzlich verrechnet. Mehraufwand infolge qualitativ schlechter Vorlagen oder Bilddaten, Autorkorrekturen (nachträgliche Textänderungen, Bildumstellungen, zusätzliche Texte, Ergänzungen, usw.) sind nicht im offerierten Preis enthalten und werden nach Aufwand verrechnet. Preisangaben von Y3design Schüpbach beziehen sich ausschliesslich auf die Gestaltung, nicht aber auf die Kosten der Drucklegung. Diese werden separat ausgewiesen.

1.3 AUFTRAGSVORBESPRECHUNG

Die erste Besprechung (Kontaktaufnahme, Offert Gespräch) für einen Gestaltungsauftrag ist kostenfrei und für beide Parteien unverbindlich.

1.4 AUFTRAGSERTEILUNG

Die Auftragserteilung kann mündlich, schriftlich per Fax, Mail oder Brief erfolgen und setzt automatisch voraus, dass diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen und vollumfänglich akzeptiert wurden.

1.5. PRODUKTIONSAUFTRAG

Y3design Schüpbach wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Y3design Schüpbach kann selbst oder durch Dritte (Druckereien, Partner etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Y3design Schüpbach hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.

1.6 GRUNDSÄTZLICH BEI AUFTRÄGEN

Der Einzelauftrag bezieht sich auf eine einzelne Arbeit. Nach Auftragsabschluss bestehen keine weiteren Verpflichtungen. Der Dauerauftrag wird vertraglich geregelt. Er regelt den inhaltlichen, zeitlichen und geografischen Geltungsbereich sowie das Budget.

1.7 LEISTUNGEN

Y3design Schüpbach erbringt folgende Leistungen im Bereich Corporate-, Print- und Web-Design sowie Social Media. Auftragsvorbereitung und -planung, Konzeption und Entwürfe, Detailgestaltung und Ausführung, Realisation und Produktionsüberwachung.

Für weitere Leistungen im Bereich Web-Programmierung, Text und Lektorat, arbeitet Y3design Schüpbach mit ausgewählten Partnern zusammen.

1.8 LEISTUNGEN UND RECHNUNGEN DRITTER

Fremdarbeiten werden mittels separater Offerte durch die jeweiligen Firmen angegeben und verrechnet. Der Kunde haftet für die Rechnungen der Druckerei und anderen Dienstleistern. Y3design Schüpbach tritt ausschliesslich als Vermittler und Berater und immer im Auftrag des Kunden auf. Die Rechnungsanschrift lautet auf die Adresse des Kunden. Zur Kontrolle müssen Rechnungen von Dritten jeweils im Doppel an Y3design Schüpbach zugestellt werden.

1.9 TREUEPFLICHT UND GESCHÄFTSGEHEIMNIS

Y3design Schüpbach verpflichtet sich, die ihr übertragenen Aufgaben sorgfältig und verantwortungsbewusst zu erledigen. Anvertraute oder für den Auftraggeber erarbeitete Informationen werden vertraulich behandelt.

1.10 KÜNSTLERISCHER GESTALTUNGSSPIELRAUM

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die grafischen Arbeiten dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Y3design Schüpbach unterliegen. Reklamationen und/ oder Mängelrügen hinsichtlich des von Y3design Schüpbach ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen.

1.11 ZUSATZKORREKTUREN

Zusatzkorrekturen sind vom Kunden verursachte, nicht offerierte Zusatzleistungen. Es sind fehlerhafte oder nicht der Offerte entsprechend angelieferte Daten bzw. Unterlagen und Vorlagen. Ein Gestaltungsauftrag enthält in der Regel zwei bis drei Vorschläge, sofern nichts anderes auf der Offerte vereinbart wurde. Die notwendigen Ergänzungen des ausgewählten Vorschlags sind im Kostenvoranschlag enthalten. Änderungen, die darüber hinausgehen, werden als Zusatzkorrekturen behandelt.

1.12 FERTIG FÜR DEN DRUCK

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm vor der Endfertigung zugestellten Kontrolldokumente auf Fehler zu überprüfen und diese, mit dem «Fertig für den Druck» und allfälligen Korrekturangaben, unterzeichnet und innerhalb aufgeführter Frist zu retournieren. Das OK kann auch via E-Mail erfolgen.

2. NUTZUNGSRECHTE

2.1 URHEBERRECHT

Die Urheberrechte an allen von Y3design Schüpbach geschaffenen Werken (Konzepte, Entwürfe, usw.) gehören grundsätzlich Y3design Schüpbach. Aus diesem Grundsatz folgt unter anderem, dass der Auftraggeber ohne Einverständnis von Y3design Schüpbach nicht berechtigt ist, Änderungen an den betreffenden Arbeiten insbesondere an der Gestaltung vorzunehmen. Ideen und Gestaltung bleiben geistiges Eigentum von Y3design Schüpbach.

2.2 NUTZUNGSUMFANG

Der Umfang der erlaubten Nutzung durch Y3design Schüpbach geschaffenen Werke ergibt sich aus dem Auftragsbeschrieb, beziehungsweise der Offerte. Die von Y3design Schüpbach geschaffenen Werke, Auftragsunterlagen oder Teile davon, welche dem Auftraggeber ausgehändigt werden, dürfen ausschliesslich im Rahmen des vereinbarten Auftrages genutzt werden. Wenn nichts anderes vereinbart wird, bezieht sich die inhaltliche, zeitliche und geografische Nutzung durch den Auftraggeber auf die einmalige Verwendung des geschaffenen Produkts. Für jede ausserhalb des Vertragszweckes liegende Nutzung hat der Auftraggeber die Erlaubnis von Y3design Schüpbach einzuholen und entsprechend zu entschädigen.

Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.

2.3 GEWÄHRLEISTUNG

Bei Bearbeitung, Anpassungen oder Umgestaltung von Werken (Gestaltungsarbeiten, Fotos, Texte, elektronische Daten, usw.), die durch den Kunden angeliefert werden, geht Y3design Schüpbach davon aus, dass die Berechtigung zu solchen Verwendungen vorliegt und dementsprechend keine Rechte Dritter verletzt werden.

2.4 AUFBEWAHRUNGSPFLICHT

Y3design Schüpbach bewahrt die Auftragsunterlagen und insbesondere die digitalen Daten für mindestens drei Jahre nach Fertigstellung des Auftrages auf. Darüber hinaus ist es ohne anders lautende schriftliche Weisung von der weiteren Aufbewahrung befreit. Bei umfangreichen Arbeiten können die Speichermedien von Y3design Schüpbach anteilmässig verrechnet werden.

2.5 HERAUSGABE VON DATEN UND ORIGINALEN

Die elektronischen Daten und Originale, gehören grundsätzlich Y3design Schüpbach und werden dem Kunden nur für die vereinbarte Nutzung zur Verfügung gestellt.

3. BELEGEXEMPLARE

Von allen produzierten Arbeiten (inkl. Nachdrucke) ist Y3design Schüpbach unaufgefordert fünf einwandfreie Belege, bei Büchern oder anderen wertvollen Stücken drei Exemplare, zu überlassen. Y3design Schüpbach steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis seiner Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen

4. VERGÜTUNG

4.1 PREISE/ ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sämtliche Preise und Angebote auf der Website y3design.ch und sonstigen Preisausschreibungen von Y3design Schüpbach sind unverbindlich. Y3design Schüpbach behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen. Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (Sfr). Y3design Schüpbach ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.

Die auf der Offerte aufgeführten Beträge sind Nettobeträge in Schweizer Franken. Die Rechnungen sind zahlbar innert zwanzig Tagen nach Rechnungsdatum, wenn nichts anderes vermerkt ist. Bei grossem Zeitaufwand für die Auftragserfüllung hat Y3design Schüpbach Anspruch auf angemessene Akontozahlungen.

Sämtliche Post oder Kuriersendungen (z.b. für USB-Sticks; DVD etc.) werden erst ausgelöst, wenn die Anzahlung von 50% beglichen wurde.

4.2 ZAHLUNGSVERZUG

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge/ Rechnungen nicht spätestens zwanzig Tage nach dem Zugang der Rechnung (Post oder per Email) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem zehnten Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug. Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 Sfr. (für die erste Mahnung) und 20.00 Sfr. für die zweite (=letzte) Mahnung. Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros oder Betreibungsamt, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.

4.3 AUSLAGEN/ SPESEN

Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen die nicht im gebuchten Angebot inkludiert sind, wie zum Beispiel:
• Anfallende zusätzliche Reisekosten
• Weitere vor Ort anfallende, auftragsbedingte Kosten welche nicht im Honorar enthalten sind
gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind innert zwanzig Tagen zu begleichen.

4.4 ABRECHNUNGSPHASEN

Grundsätzlich ist jede Phase des Auftrages gemäss Offerte für sich oder der gesamte Auftrag als Ganzes honorarberechtigt. Wird ein erteilter Auftrag reduziert oder annulliert, hat Y3design Schüpbach einen Anspruch auf den Teil des Honorars, dessen Leistungen vollständig erbracht oder begonnen wurden. Darüber hinaus hat der Kunde die entstandenen Unkosten oder Vorleistungen Dritter in vollem Umfang zu tragen.

4.5 KOMMISSIONEN

Y3design Schüpbach ist berechtigt eventuelle Vermittlungskommissionen, je nach Auftragsgrösse, in Anspruch zu nehmen.

4.6 RECHNUNGSKONTROLLE UND AUSKÜNFTE

Y3design Schüpbach verpflichtet sich die Rechnungen von Dritten gemäss erbrachten Leistungen zu kontrollieren und zu prüfen. Auskünfte über Rechnungen Dritter sowie von Y3design Schüpbach kann der Kunde jederzeit verlangen.

5. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

Y3design Schüpbach übergebene Manuskripte, Datenträger und Vorlagen werden mit üblicher Sorgfalt behandelt. Weitergehende Risiken hat der Auftraggeber ohne besondere schriftliche Vereinbarung selber zu tragen, beziehungsweise zu versichern. Eine über den Auftragswert hinausreichende Haftung auf allfällig geltend gemachte Forderungen infolge direkter oder indirekter Schäden aus Mängeln wird abgelehnt. Die Haftung beschränkt sich auf grobes Verschulden.

6. MÄNGELRÜGE

Die von Y3design Schüpbach erbrachten Leistungen und Produkte sind bei Empfang umgehend zu prüfen. Allfällige Beanstandungen haben innerhalb von fünf Werktagen zu erfolgen.

7. ANNULATION

Sollte ein Auftrag nach der Unterzeichnung des Vertrages und/ oder nach Eingang Auftragserteilung durch Annulation seitens des Auftraggebers widerrufen werden, wird folgendes Honorar fällig:
• Nach Unterzeichnung des Vertrages und bis vierzehn Tage danach: 20% des gebuchten Angebots (Für Beratung, Telefongebühren, Erstellung von Offerten etc.)

Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen von Y3design Schüpbach.

8. BEANSTANDUNGEN/ SICHERUNG DER DATEIEN/ HAFTUNG

• Defekte Datenträger werden innerhalb drei Monaten gegen dessen Rücksendung (auf Kosten des Auftraggebers) ausgetauscht.

• Nach dem Erhalt, der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Y3design Schüpbach empfiehlt dem Auftraggeber eine Sicherung auf mindestens einem weiteren Datenträger.

• Für Schäden gleich welcher Art anlässlich der Vertragserfüllung, haftet Y3design Schüpbach für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

• Für Schäden oder Verlust ( trotz mehrfacher Sicherungsmassnahmen) der digitalen Daten, haftet Y3design Schüpbach nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

• Liefertermine für Datein sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Y3design Schüpbach bestätigt worden sind. Y3design haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

• Die Organisation und Vergabe von Buchungen an Y3design Schüpbach sowohl die Ausführung  eines Auftrags erfolgt mit grösster Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die Y3design Schüpbach nicht zu vertreten hat oder höhere Gewalt (zb. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden oder Folgen übernommen werden.