1. ALLGEMEINES

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten für alle Aufträge, Verträge, Angebote, Lieferungen und Dienstleistungen von Y3design Schüpbach, wenn nicht ausdrücklich zu einem anderen Zeitpunkt etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Mit der Buchung bzw. Inanspruchnahme einer Dienstleistung gelten die AGB als gelesen und akzeptiert.

1.1 OFFERTEN

Von Y3design Schüpbach erstellte Offerten haben eine Gültigkeitsdauer von zwanzig Tagen.

1.2 PRODUKTIONSAUFTRAG

Y3design Schüpbach wird den erteilten Auftrag sorgfältig ausführen. Y3design Schüpbach kann selbst oder durch Dritte (Druckereien, Partner etc.) ausführen lassen. Sofern der Auftraggeber keine schriftlichen Anweisungen trifft, ist Y3design Schüpbach hinsichtlich der Art der Durchführung des Auftrages frei.

1.3 FOTOGRAFIEN

„Fotografien“ im Sinne dieser AGB sind alle von Y3design Schüpbach hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von Y3design Schüpbach gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke im Sinne vom Urheberrechtsgesetze handelt.

1.4 KÜNSTLERISCHER GESTALTUNGSSPIELRAUM FOTOGRAF

Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Fotos und Fotoarbeiten stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum von Y3design Schüpbach unterliegen. Reklamationen und/ oder Mängelrügen hinsichtlich des von Y3design Schüpbach ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.

1.5. HAFTUNG UNFALL/ HÖHERE GEWALT/ ABBRUCH

Es wird empfohlen, für sich selbst eine Haftpflicht – und Unfallversicherung abzuschließen. Für Unfälle jeglicher Art übernimmt Y3design Schüpbach keine Haftung. Eine Haftung wird ebenfalls für den Fall ausgeschlossen, dass durch Einwirkung von Aussen oder höherer Gewalt vor oder während des vereinbarten Fototermins die Aufnahmen nicht stattfinden können oder währenddessen abgebrochen werden müssen.

1.6 HAFTUNG PERSONENAUFNAHMEN/ SACHAUFNAHMEN

Bei Personenaufnahmen und Aufnahmen von Objekten, an denen fremde Urheberrechte, Eigentumsrechte oder sonstige Rechte Dritter bestehen, ist der Auftraggeber verpflichtet, die für die Anfertigung und Nutzung der Bilder erforderliche Zustimmung der abgebildeten Personen und der Rechtsinhaber einzuholen. Bei Veranstaltungen/ Hochzeiten hat der Auftraggeber die Einwilligung der anwesenden, abgebildeten Personen und Objekten/ Ortschaften einzuholen und haftet für dieses allein.

1.7 VERPFLEGUNG/ PAUSEN

Bei Halb- oder Ganztagesbuchungen ab vier Stunden (insbesondere bei Veranstaltungen/ Hochzeiten), ist Y3design Schüpbach (Fotografin) mit Speisen und Getränken zu versorgen und es sind angemessene Pausen zu gewähren.

2. BILDRECHTE

2.1 URHEBERRECHT

Bei Fotografien welche Y3design Schüpbach von einer Person/ einem Gegenstand macht, bleiben die Urheberrechte im Besitz von Y3design Schüpbach. Urheberrechte sind laut Urheberrechtsgesetz nicht übertragbar.

2.2 NUTZUNGSRECHTE

Y3design Schüpbach überträgt jeweils an den Fotos, ein einfaches Nutzungsrecht an den Auftraggeber. Dieses beinhaltet ausschliesslich der privaten, nicht kommerziellen Nutzung. Jede Veränderung, Weiterverarbeitung (zb. durch Foto- Composing, Montage oder durch elektronische Hilfsmittel zu Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes) der gelieferten Fotos bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung durch Y3design Schüpbach. Selbiges gilt für die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte, welche dem Auftraggeber grundsätzlich nicht gestattet ist. Die zu übertragenden Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars über.

2.3 NAMENSNENNUNG FOTOGRAF

Als Urheber hat Y3design Schüpbach das Recht, bei Veröffentlichungen von Fotografien genannt zu werden. Macht Y3design Schüpbach von dem Recht Gebrauch, so berechtigt die Verletzung des Rechts auf Namensnennung, zur Forderung von Schadenersatz in Höhe des doppelten Honorars.

2.4 AUSWAHL DER FOTOS

Y3design Schüpbach wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden. Rohdateien (RAW) und unbearbeitetes Bildmaterial werden dem Auftraggeber grundsätzlich nicht abgegeben und Bedarf einer gesonderten Vereinbarung/ Auftrag. Der Auftraggeber erhält ausschliesslich bearbeitetes Bildmaterial, hochauflösend und im JPG oder PNG Format. Die Aufbewahrung der digitalen Bilddateien ist nicht Teil des Auftrags. Die Aufbewahrung erfolgt demnach ohne Gewähr.

• HOCHZEIT/ FAMILIENFEIERN/ EVENTS

Eine Mindestanzahl an Fotografien kann nicht garantiert werden. Die Anzahl der Fotos hängt von der Art, dem Umfang und dem Geschehen des Auftrags individuell ab. Es wird ebenfalls nicht garantiert, dass in der vorgegebenen Zeit alle Gäste abgelichtet werden können. Y3design Schüpbach (Fotografin) ist jedoch sehr bemüht, möglichst viele Gäste zu fotografieren. Für Personen welche (aus verschiedenen Gründen) nicht auf den Fotos abgebildet sind, übernimmt Y3design Schüpbach keine Haftung.

2.5 REFERENZEN

Bei entsprechender schriftlicher, zusätzlicher Vereinbarung, erhält Y3design Schüpbach als Urheberin das Recht, einzelne Bilder kostenlos für Werbezwecke zu verwenden (z.B. Website, Visitenkarten, Preislisten, Flyer, Wettbewerbe, Inserate, Internetseiten, Facebook, Instagram oder sonstige Social Media etc..). Die Art der Präsentation (Wasserzeichen, Rahmen, Bearbeitung etc.) ist Sache von Y3design Schüpbach.  Y3design Schüpbach hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Printmedien), bei Ausstellungen, Werbung, Gesprächen und Präsentationen mit potentiellen Auftraggebern, auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene fotografische Arbeit hinzuweisen.

3. VERGÜTUNG

3.1 PREISE/ ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Sämtliche Preise und Angebote auf der Website y3design.ch und sonstigen Preisausschreibungen von Y3design Schüpbach sind unverbindlich. Y3design Schüpbach behält sich ausdrücklich das Recht vor, Preisänderungen mit sofortiger Wirkung vorzunehmen. Die Preise der Dienstleistungen verstehen sich in Schweizer Franken (Sfr). Y3design Schüpbach ist nicht Mehrwertsteuerpflichtig.

• FOTOSHOOTING

Die Bezahlung erfolgt im Anschluss an ein Fotoshooting in bar oder via Überweisung auf das in Ihrer Rechnung angegebene Konto.

• HOCHZEIT/ FAMILIENFEIERN/ EVENTS

Mit der Unterzeichnung des Vertrages für die Fotografie, ist eine Terminreservierungsgebühr (1.Teilzahlung) in Höhe von 40% der Gesamtvergütung per sofort fällig. Erst mit Eingang des Betrages bei Y3design Schüpbach, gelten die im Vertrag genannten Termine als gebucht. Trifft die erste Teilzahlung nicht fristgemäss ein, so ist Y3design Schüpbach nicht zur Durchführung des Auftrages verpflichtet und kann den Termin anderweitig vergeben. Die Restzahlung (zweite Teilzahlung) von 60% muss innert drei Wochen vor/ spätestens jedoch 3 Tage vor dem Buchungsdatum, eingegangen sein.

Sollte bei Hochzeiten/ Familienfeiern/ Events Bar-Zahlung schriftlich vereinbart worden sein, so ist der fällige Betrag auf jedem Fall am Tag der Hochzeit zu begleichen.

Sämtliche Post oder Kuriersendungen (z.b. für USB-Sticks; Fotobücher etc.) werden erst ausgelöst, wenn der Betrag vollkommen beglichen wurde. Das Gleiche gilt für Galerien welche online aufgeschaltet werden.

3.2 ZAHLUNGSVERZUG

Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Beträge/ Rechnungen nicht spätestens dreissig Tage nach dem Zugang der Rechnung (Post oder per Email) oder gleichwertiger Zahlungsaufforderung begleicht. Nach einer Mahnung (berechtigt nach dem zehnten Tag) kommt der Auftraggeber in Verzug. Der Auftraggeber übernimmt anfallende Mahnspesen in Höhe von 10.00 Sfr. (für die erste Mahnung) und 20.00 Sfr. für die zweite (=letzte) Mahnung. Mahnspesen und Kosten durch Beauftragung eines Inkassobüros oder Betreibungsamt, eines Rechtsanwalts und des Gerichts gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3.3 AUSLAGEN/ SPESEN

Zur Ausführung des Auftrags erforderliche Kosten und Auslagen die nicht im gebuchten Angebot inkludiert sind, wie zum Beispiel:

• Anfallende zusätzliche Reisekosten wie Taxi zu schwer erreichbaren Orten oder zu dem nächsten
Bahnhof (Y3design Schüpbach reist meist mit ÖV an)

• Übernachtungsspesen (Hotel,-/ Übernachtungskosten bei Verlängerungen von Reportagen bis
nach 21 Uhr)

• Weitere vor Ort anfallende, auftragsbedingte Kosten welche nicht im Honorar enthalten sind
gehen zu Lasten des Auftraggebers und sind innert dreissig Tagen zu begleichen.

3.4 VERLÄNGERUNGEN/ ZUSATZSTUNDEN

Ab 30 min., vom Auftraggeber mündlich oder schriftlich gebuchter Verlängerung, wird eine komplette Zusatzstunde berechnet. Zusatzstunden sind innert sieben Wochentagen zu begleichen.

4. ANNULATION / NICHT ERSCHEINEN / TERMIN VERSCHIEBUNG

• HOCHZEIT/ FAMILIENFEIERN/ EVENTS

Sollte ein Auftrag nach der Unterzeichnung des Vertrages und/ oder nach Eingang der Terminreservierungsgebühr durch Annullation seitens den Auftraggebers widerrufen werden, wird folgendes Honorar fällig:

• Nach Unterzeichnung des Vertrages und bis vierzehn Tage danach: 20% des gebuchten Angebots (Für Beratung, Telefongebühren, Erstellung von Offerten etc.)

• Bis sechs Monate vor dem Termin: 40% des gebuchten Angebots (Die Terminreservierungsgebühr wird einbehalten)

• Bis drei Monate vor dem Termin: 60% des gebuchten Angebots

• Bis dreissig Tage vor dem Termin: 80% des gebuchten Angebots
• Ab vierzehn Tagen vor dem Termin und keine Abmeldung: 100% des gebuchten Angebots Ausnahmen sind wie folgt

Eine Überprüfung/ Nachweis der Situation liegt im Ermessen von Y3design Schüpbach.

• FOTOSHOOTING / ANDERE FOTOAUFTRÄGE

• Bis sieben Tage vor dem Termin: keine Gebühr

• Bis fünf Stunden am Tag des Fotoauftrags: 50% des gebuchten Shootings/ Angebots

• Keine Abmeldung: 100% des gebuchten Shootings / Angebots
Verspätungen von mehr als 30 Minuten ohne eine telefonische oder schriftliche Meldung gelten als Nichterscheinen und werden zu 100 Prozent in Rechnung gestellt. Abmeldungen haben telefonisch oder schriftlich (Post oder per Email) zu erfolgen. Verschiebt der Auftraggeber den Auftragstermin weniger als sieben Tage vor seinem Termin so hat Y3design Schüpbach Anspruch auf die Ihr bereits angefallenen Kosten (inklusive Drittkosten).

Ausnahmen bei Outdoor Aufnahmen die wegen schlechtem Wetter (Gewitter, starker Regen, starker Schneefall) verschoben werden müssen. Dies ist mit Y3design Schüpbach abzusprechen.

5. HÖHERE GEWALT FOTOGRAF

Ist es Y3design Schüpbach aufgrund höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit, Todesfall in der Familie und andere schwerwiegende Gründe) nicht möglich den Auftrag auszuführen, so verzichtet Y3design Schüpbach auf das ein Verlangen der vereinbarten Kosten. Y3design Schüpbach kann nicht rechtlich

belangt werden. Bei Fotoshootings ist auf Wunsch des Auftraggebers ein Ersatztermin zu vereinbaren.

• HOCHZEIT/ FAMILIENFEIERN/ EVENTS

• Y3design Schüpbach bemüht sich (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine eigenen Leistungen erbringt. Ein Anspruch darauf, dass ein Ersatzfotograf gefunden werden kann, besteht nicht.

• Für Mehrkosten, die durch Buchung Dritter (Fotografen, Fotodesigner etc.) entstehen, wird nicht gehaftet.

• Das Brautpaar verzichtet auf weitere Schadensersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten an Y3design Schüpbach.

• Eine zuvor geleistete Teilzahlung, oder bereits komplett bezahlte Aufträge werden dem Brautpaar innerhalb von dreissig Tagen zurückerstattet.

6. BEANSTANDUNGEN/ SICHERUNG DER FOTODATEIEN/ HAFTUNG

• Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von Y3design Schüpbach gelieferten Produkte und Leistungen unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu prüfen. Etwaige Schäden oder Beanstandungen die Inhalt, Qualität oder Zustand des Bildmaterials/ die Ware betreffen, sind innerhalb sieben Wochentagen nach Empfang schriftlich mitzuteilen. Andernfalls gilt das Bildmaterial/ die Ware als genehmigt.
• Defekte Datenträger werden innerhalb drei Monaten gegen dessen Rücksendung (auf Kosten des Auftraggebers) ausgetauscht.
• Nach dem Erhalt der Fotos ist der Auftraggeber allein verantwortlich für die ordnungsgemässe Aufbewahrung und Sicherung der Dateien. Y3design Schüpbach empfiehlt dem Auftraggeber eine Sicherung der Fotos auf mindestens einem weiteren Datenträger. Die Speicherung der Daten nach Auftragsabschluss sind nicht Bestandteil der angebotenen Leistung und müssen gesondert vereinbart werden.
• Für Schäden gleich welcher Art anlässlich der Vertragserfüllung, haftet Y3design Schüpbach für sich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
• Für Schäden oder Verlust ( trotz mehrfacher Sicherungsmassnahmen) der digitalen Bilddaten, haftet Y3design Schüpbach nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
• Liefertermine für Fotos sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Y3design Schüpbach bestätigt worden sind. Y3design haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
• Die Organisation und Vergabe von Buchungen an Y3design Schüpbach sowohl die Ausführung eines Auftrags erfolgt mit grösster Sorgfalt. Sollte jedoch auf Grund von Umständen, die Y3design Schüpbach nicht zu vertreten hat oder höhere Gewalt (zb. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc.) kein Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin erscheinen, bzw. zu spät eintreffen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierende Schäden oder Folgen übernommen werden.

7. DATENSCHUTZ

Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass seine zum Geschäftsverkehr erforderlichen, personenbezogenen Daten, gespeichert werden. Y3design Schüpbach verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrags bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln. Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Durchführung des Auftrages erforderlich.

8. ABSCHLIESSENDES

Die mit Y3design Schüpbach abgeschlossenen Verträge unterliegen dem schweizerischen Recht. Alle Änderungen und Ergänzungen, die diese AGB betreffen, bedürfen der schriftlichen Form. Y3design Schüpbach behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen.

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz von Y3design Schüpbach.

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, oder werden, oder die Bestimmungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig ab dem 1. März 2019